Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 13 Verordnungsermächtigung
Stand: 01.07.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/13#abs-1 (1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen,
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/13#abs-2 (2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und für welche Dauer Leistungsberechtigte nach Vollendung des 63. Lebensjahres ausnahmsweise zur Vermeidung von Unbilligkeiten nicht verpflichtet sind, eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%202/13#abs-3 (3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen zum näheren Bereich im Sinne des § 7b Absatz 1 Satz 2 zu treffen sowie dazu, für welchen Zeitraum und unter welchen Voraussetzungen erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei einem Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs einen Leistungsanspruch haben können, ohne erreichbar zu sein.
Wird zitiert von 338 Entscheidungen zu § 13 SGB II →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 19.08.2015 – B 14 AS 1/15 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - abschließende Regelung der UnbilligkeitsV - Ermessensentscheidung des Grundsicherungsträgers - Verfassungsmäßigkeit - VerwaltungsakteigenschaftZitiert von 78
- BSG, 28.10.2009 – B 14 AS 55/08 RSGB II: Berücksichtigung einer Abfindung als Einkommen und Verteilung als einmalige Einnahme auf den Bewilligungszeitraum Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- BSG, 18.06.2008 – B 14 AS 55/07 RSGB II: Berechnungsmethode zur Ermittlung der Individualansprüche in der Bedarfsgemeinschaft; Absetzbarkeit der Versicherungspauschale vom Kindergeld als einzigem Einkommen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 83
- BSG, 18.06.2008 – B 14 AS 22/07 RGrundsicherung für Arbeitsuchende: Keine Berücksichtigung von Verpflegung während eines stationären Krankenhausaufenthalts als Einkommen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 60
- LSG Hessen, 18.08.2022 – L 6 AS 336/22 B ERZitiert von 1
- SG Stade, 03.12.2008 – S 28 AS 153/08
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 23.06.2026 – L 21 AS 631/26 B ER
- BSG, 12.03.2026 – B 4 AS 24/24 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - selbständige Tätigkeit - Bewilligungszeitraum - Antragsrücknahme - Verzicht - WirksamkeitZitiert von 1
- LSG Hamburg, 18.12.2025 – L 4 AS 59/23 D
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 13 SGB II zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.12.2022 Ausfertigung
§ 13 neu gefasst durch Artikels 13 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I 2328)
BGBl. 2022 I S. 2328
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.